Statuten

Wir haben unseren Verein am 21.06.2020 gegründet.

1. Name und Sitz

Unter dem Namen «Förderverein Hööi» besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Altnau.

Der Verein ist gemeinnützig und hat keine Gewinnabsichten.

2. Ziel und Zweck

Ziel und Zweck des Fördervereins Hööi ist die Entwicklung, Förderung und Begleitung von nachhaltigen Projekten und alternativen Lebensformen in der Region Altnau. Die Tätigkeit muss Indikatoren der Dimensionen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt des Cercle Indicateurs positiv beeinflussen.

3. Mitgliedschaft

Mitglieder des Fördervereins Hööi können natürliche oder juristische Personen sein, welche sich für Ziele und Zweck des Vereins einsetzen möchten.

Die Mitgliedschaft wird durch Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags erlangt.

Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Austritt, schriftlich per Ende Kalenderjahr.
b) Ausschluss,
c) Todesfall, bzw. Auflösung der juristischen Person.

4. Vereinsvermögen

Die Finanzierung der Vereinszwecke erfolgt über jährliche Mitgliederbeiträge und übrige Einnahmen wie Gönnerbeiträge, Spenden, Zuwendungen, Reinertrag aus Veranstaltungen, zweckgebundene Zuwendungen etc. Die jährlichen Mitgliederbeiträge sind begrenzt und werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Höhere Beiträge werden als Spende verbucht.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen, jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Bei einer allfälligen Auflösung des Fördervereins entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vermögens. Der Erlös muss zwingend einer gemeinnützigen Organisation, welche sich für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung einsetzt, zugesprochen werden.

Mitglieder, deren Mitgliedschaft vor einer allfälligen Vereinsauflösung endet, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

5. Organe

Die Organe des Fördervereins Hööi sind:
a) Die Mitgliederversammlung.
b) Der Vorstand.
c) Die Revisionsstelle.

a) Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal des neuen Kalenderjahres statt.

Die Einladung wird vom Vorstand mindestens 20 Tage im Voraus und unter Beilage der jeweiligen Traktandenliste verschickt.

Anträge an die Mitgliederversammlung sind dem Vorstand schriftlich mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung einzureichen.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitgliederversammlung sind folgende:
a) Abnahme des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung.
b) Abnahme des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Bilanz sowie des Revisionsberichts;
c) Entlastung des Vorstandes und der Revisionsstelle;
d) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin, der übrigen Vorstandsmitglieder sowie der Revisionsstelle;
e) Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder;
f) Änderung der Statuten;
g) Festsetzung des Mitgliederbeitrages;
h) Auflösung des Vereins.

Beschlüsse und Wahlen erfolgen mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als angenommen, für den der Präsident/die Präsidentin gestimmt hat.

Statutenänderungen und Auflösung des Vereins erfordern die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.

Alle anwesenden Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht. Stellvertretungen sind bei natürlichen Personen nicht zulässig. Juristische Personen gelten als Mitglied und üben das Stimmrecht durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/Vertreterin aus.

Bei der Beschlussfassung über die eigene Décharge-Erteilung, über ein Rechtsgeschäft oder über einen Rechtsstreit zwischen einem Mitglied und dem Verein ist das betroffene Mitglied vom Stimmrecht ausgeschlossen.

b) Vorstand
Der Vorstand besteht aus Präsident/in, Aktuar/in und Kassier/in. Eine Ämterkumulation ist nicht zulässig.

Die Vorstandsmitglieder werden auf 2 Jahre gewählt, sie sind wieder wählbar. Der Präsident wird in sein Amt gewählt, der restliche Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Er wird auf Antrag des Präsidenten/ der Präsidentin oder auf Verlangen eines Vorstandsmitglieds einberufen. Auch bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten einfach.

Der Vorstand vertritt den Förderverein gegen aussen und führt dessen Geschäfte, die nicht durch die Statuten einem anderen Organ zugewiesen sind.

Der Präsident/die Präsidentin zeichnet kollektiv zu zweien mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.

c) Revisionsstelle
Die Rechnungsrevisoren legen über die Jahresrechnung und die Bilanz der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht und Antrag auf Erteilung oder Verweigerung der Décharge gegenüber dem Vorstand vor.

Die Amtsdauer der Revisoren beträgt 3 Jahre. Sie werden von der Mitgliederversammlung gewählt und sind wieder wählbar. Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglied der Revisionsstelle sein.

6. Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Statuten treten mit der Gründung des Vereins in Kraft.